Wir wollen Sie darauf hinweisen, dass die Frist zur Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023 verlängert wurde. Wir begrüßen das ausdrücklich, da bis zur ursprünglichen Frist am 1. Oktober gerade mal ein Drittel aller Haus- und Wohnungseigentümer eine Erklärung abgegeben haben. Eine Neubewertung aller Grundwerte ist nachvollziehbar, da der aus den Jahren 1964 (für West-Deutschland) und 1935 (für Ost-Deutschland) für die Grundsteuer ermittelte Einheitswert nicht mehr verfassungsgemäß ist. Daher gilt nun eine Neubewertung aller deutschen Grundstücke und somit muss auch für jedes einzelne Grundstück eine eigene Grundsteuererklärung abgegeben werden. Die geringe Zahl der Beteiligung zeigt aber auch das Problem auf. Eine komplizierte behördliche Steuersprache lässt die Antragsteller überfordert und unsicher zurück. Hier sollte dringend Abhilfe, zum Beispiel in Form von einer Nachprüfung geschehen.

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Wir danken unserem Mitglied Herrn Christian Wolf, Wolf Steuerberatung, für das Bereitstellen der Informationen.

Quellen: delfi-net – Netzwerk zukunftsorientierter Steuerberater: „Lotse-Spezial, Grundsteuerreform 2022“; Landesamt für Steuern, Rheinland-Pfalz; Ministerium der Finanzen und der Wissenschaft, Saarland