Es gibt weiter viele Abmahnungen bezüglich Google Fonts. Während einer der aufgefallenen Abmahnanwälte sich offenbar etwas zurücknimmt, sind neue „Trittbrettfahrer“ aufgetaucht.

Wichtig ist weiterhin:

  1. Prüfen Sie, ob Sie auf Ihrer Website Google Fonts verwenden.
  2. Wenn ja, stellen Sie auf die lokale Nutzung um.

Anleitungen für Beides finden Sie hier

Auch wenn viele Abmahnungen nicht weiter verfolgt werden und ein Gutachter des EuGH festgestellt hat, dass ein Datenschutz-Fehler zwar bei Internet-Nutzern Ärger verursachen mag und für ein bloßes „Unmutsgefühl“ es kein Geld gibt, auch nicht nach der DSGVO, so sollte man sich doch sicherheitshalber den Rat bei einem Juristen suchen.

Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, fragen Sie gerne bei uns unter info@bds-rlp.de oder 06321/9375141 nach.

Wir stellen Ihnen gerne einen Kontakt zu einem unserer Vertrauensanwälte her.