Die geplante elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung belastet die Unternehmen unverhältnismäßig.

Die Einführung der zweiten Stufe der elektronischen Arbeitsunfähigkeit muss nachgebessert und die Einführung zunächst ausgesetzt werden.

Das Verfahren muss dahingehend verändert werden, dass keine weitere Bürokratie in den bereits jetzt überlasteten mittelständischen Betrieben entsteht. Es ist sicherzustellen, dass die Krankenkassen als Empfänger der elektronischen AU diese verbindlich und zeitnah auch an die Arbeitgeber weiterleiten. Die elektronische AU darf nicht zu einer arbeitsrechtlichen Umkehr der „Bringpflicht“ des Arbeitnehmers in eine „Holpflicht“ des Arbeitgebers führen.

Insbesondere darf keine arbeitsrechtliche Unsicherheit bezüglich der Verantwortlichkeiten im elektronischen Übermittlungsverfahren entstehen. Die rechtzeitige Übermittlung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss in der Verantwortung des jeweiligen Arbeitnehmers bleiben oder an dessen Krankenkasse übergehen.

Außerdem ist sicherzustellen, dass das Verfahren auch technisch zuverlässig funktioniert.

Anhang:

Befragung der KBV (Stand 25.08.2022) zur Anwendung der eAU

Überblick zu den Befragungsergebnissen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

  •   Rund 87 % der Befragten nutzen die eAU, davon 53 % vollständig digital
  •   Praxen berichten über einen erhöhten zeitlichen Aufwand durch die eAU
  •   Befragte kritisieren doppelte Arbeit durch zusätzliche Papierausdrucke
  •   Viele Befragte berichten von Problemen mit der Signatur
  •   Umsetzung der Signaturfunktion wird häufig als mangelhaft beschrieben
  •   Eingangsbestätigungen sind häufig schwer auffindbar oder nicht vorhanden
  •   Eingangsbestätigungen oft unzureichend umgesetzt oder kommuniziert
  •   Bei Fehlermeldungen können Praxen häufig nichts zur Behebung beitragen
  •   Praxen, die aktuell keine eAUs ausstellen, nennen Probleme mit der TI als größtes Hindernis
  •   Immer noch häufige Abstürze der Konnektoren und Kartenlesegeräte
  •   Umstellung auf eAU wird in vielen Praxen durch Probleme mit dem PVS und dem KIM-Dienst verhindert
  •   Lange Wartezeiten bei Freischaltung und Problembehebung durch IT-Anbieter
  •   Komponenten unterschiedlicher Anbieter können häufig nicht zum Funktionieren gebracht werden