• Höhere Maut zur Unzeit

Ampel-Koalition schröpft mit der LKW-Mauterhöhung und Ausdehnung auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen wieder einmal Handwerk, Mittelstand, viele Transportunternehmen und Kleinunternehmer.

Nach langem Streit hat sich die Ampel-Koalition auf ein neues Mautänderungsgesetz geeinigt, das in zwei Wochen im Bundestag beschlossen werden soll. Bereits Anfang 2023 soll die bestehende LKW-Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen steigen. Die Höhe der Maut soll sich nach dem CO2-Ausstoß richten. Hintergrund sind EU-Vorgaben sowie ein neues Wegekostengutachten. Zum 1.1.2024 wird dann die LKW-Maut auch auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ausgedehnt. Durch die Maut werden die Mehreinnahmen künftig verkehrsübergreifend für die Mobilität verwendet, so auch für Schiene, Wasserstraßen und andere Verkehrsträger.

„Diese drastische Ausweitung der Mautpflicht kommt zur Unzeit. Wieder einmal werden gerade Transportunternehmen und alle Unternehmen, die mit ihren Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen auf die Straße angewiesen sind, zur Kasse gebeten. Gerade jetzt, in Zeiten multipler Krisen, die die klein- und mittelständischen Unternehmen an den Rand der Geschäftsaufgabe bringen, werden diese noch weiter belastet. Schon Anfang 2023 soll die LKW-Maut erhöht werden, und machen wir uns nichts vor, auch 2024 werden wir uns noch mit eklatant hohen Energiekosten herumschlagen müssen. Wenn der Staat glaubt, mehr Geld zu benötigen, ist es dringend geboten, erst einmal die Ausgabenseite ins Auge zu fassen, statt immer nur einfältig an Mehrbelastung der Bürger zu denken. Warum nicht Gelder durch Digitalisierung und Entbürokratisierung einsparen? In diesem Bereich werden Milliarden verschwendet, die effizienter eingesetzt werden könnten.

Nach einer EU-Richtlinie von Februar 2022 steht es EU-Mitgliedstaaten frei Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, die nicht dem Transportgewerbe angehören, von dieser Regelung auszunehmen. Es bleibt nur zu hoffen, dass es weiterhin eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge geben wird”, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

 

  • Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien

Voraussichtlich Ende November werden direkt durch Ratsbeschluss EU-Sofortmaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in Kraft treten. Das soll zunächst für ein Jahr gelten, mit der Option einer Verlängerung.

Aufgrund eines vielfachen Interesses für EE-Anlagen sowie der notwendigen Netzinfrastruktur können Planungs- und Genehmigungsverfahren mit sofortiger Wirkung von einer vereinfachten Bewertung bei Ausnahmen profitieren (, die z. B. im EU-Umweltrecht verankert sind).

Auch sollen Genehmigungsverfahren für Solaranlagen, die auf Gebäuden angebracht werden, mit einer Frist von höchstens einem Monat beschleunigt werden. Speicher und Netzanschlüsse sind dabei mit erfasst. Es soll ebenfalls eine Befreiung der Umweltverträglichkeitsprüfungen gelten sowie bei Kleinanlagen die automatische Genehmigung nach Ablauf einer Frist.

Bei dem sog. Repowering von bestehenden EE-Anlagen und Netzen soll eine Straffung von Genehmigungsverfahren stattfinden. Hier soll es für Umweltprüfungen eine Höchstfrist von 6 Monaten geben. Umweltverträglichkeitsprüfungen werden auf die möglichen Auswirkungen der Änderung oder Erweiterung im Vergleich zum ursprünglichen Projekt beschränkt. Sollte das Repowering-Konzept nicht um 15% höher ausfallen wie ursprünglich, soll ein vereinfachtes Verfahren für Netzanschlüsse gelten.

Eine Frist von höchstens 3 Monaten im Genehmigungsverfahren wird bei Wärmepumpen eingeführt. Auch gilt dabei ein vereinfachtes Verfahren beim Netzanschluss bei kleineren Wärmepumpen.

„Wir begrüßen ausdrücklich die geplanten beschleunigten Verfahren und niederschwelligen Umweltverträglichkeitsprüfungen, die in der Vergangenheit den Ausbau verschleppt und blockiert haben. Die angekündigten Maßnahmen waren längst überfällig, wenn man auf erneuerbare Energien setzt. Gerade in der jetzigen Energiekrise ist es eine Notwendigkeit Bürokratie abzubauen und schnell voranzukommen, damit wir die hohen Energiekosten reduzieren können“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

 

  • Zuschuss für Ladestationen

Über die KfW gibt es aktuell noch 900 € Zuschuss für nicht-öffentliche Ladestationen (maximal 45.000 € pro Standort oder Investitionsadresse) für alle Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler, Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige Organisationen. Voraussichtlich im Dezember werden diese Fördermittel allerdings aufgebraucht sein.

Die Förderung muss allerdings vor der Bestellung einer Ladestation (z. B. einer Wallbox) beantragt werden.

Quelle: Deutsches Handwerksblatt

 

  • Vollversammlung der Handwerkskammer der Pfalz

Die nächste Vollversammlung der Handwerkskammer Pfalz in der Wahlperiode 2019/2024 findet am Donnerstag, den 1. Dezember 2022 um 13.30 Uhr im Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer in 97663 Kaiserslautern, Im Stadtwald 15, statt.

Quelle: Deutsches Handwerksblatt