Nach Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen ist auch in Rheinland-Pfalz die Isolationspflicht für Corona-Positive entfallen. Seit dem 26. November dürfen Infizierte die Wohnung verlassen, müssen aber mindestens fünf Tage in der Öffentlichkeit eine Maske tragen.

Infizierte Arbeitnehmer, die Symptome aufweisen, sollen mit einer Krankschreibung zuhause bleiben.  Generell sollten in Zeiten von Personalmangel Beschäftigte lieber zuhause bleiben, um die Situation im Betrieb nicht zu verschärfen.

Infizierte Arbeitnehmer, die keine Symptome aufweisen, müssen zur Arbeit kommen und dort durchgängig eine Maske tragen. Wird gegen die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit verstoßen, wird ein Bußgeld fällig werden.

Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen unterliegen weiterhin einem Beschäftigungsverbot. Ebenso Besucher solcher Einrichtungen müssen einen negativen Corona-Test aufweisen.

Das Saarland wird im Dezember über das Ende der Isolationspflicht entscheiden.