Vor einem guten Monat wurde der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 der Bundesregierung veröffentlicht. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzes ist die Reform des Bewertungsgesetzes und die Vorschriften zur Bewertung von Grundbesitz.
Es ist damit zu rechnen, dass die Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer deutlich steigen wird. De facto bedeutet dies, dass die unentgeltliche Übertragung von Grundbesitz und Anteilen an grundbesitzhaltenden Gesellschaften teurer werden kann.

„Die Probleme der Reform liegen darin, dass die erbschaft- bzw. schenkungssteuerlichen Freibeträge (500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder und 200.000 € für Enkelkinder) nicht an die Reform angepasst werden. Durch Erhöhung der Bemessungsgrundlage, die die Bundesregierung nun wohl zum 1. Januar 2022 erlassen wird, und einem Nichtanpassen der Freibeträge haben wir unter dem Strich eine Erhöhung der Erbschaftssteuer durch die Hintertür. Erben wird also teurer und soll nun in naher Zukunft gerade die familiengeführten mittelständischen Unternehmen mehr belasten. Das lehnen wir entscheiden ab und fordern ein Anpassen der Freibeträge,“ so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

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Wir danken unserem Mitglied Herrn Dr. Christian Strubel, Schlatter Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, für das Bereitstellen der Informationen.