Neues Notvertretungsrecht gilt
Ab dem 1. Januar 2023 gilt das neue Not- oder auch Ehegattenvertretungsrecht. Bei dem Verlust der Entscheidungskraft durch Unfall oder Krankheit hatten Partner bisher keine Handhabe zu entscheiden, es sei denn es lag eine Vollmacht/Patientenverfügung vor. Mit dem neuen Gesetz hat der Partner ab Unterschrift […]
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