Rheinland-Pfalz stellt den klein- und mittelständischen Unternehmen Härtefallhilfen zur Verfügung. Die Gelder für die Länder sollen vom Bund, zusätzlich aber auch von Landesmitteln kommen. Hier sollen Firmen unterstützt werden, die von den steigenden Energiekosten besonders hat getroffen wurden. Die einzelnen Länder haben hierbei die Einzelheiten selbst festgelegt.

Voraussetzungen für die Energiekostenhilfe:

  • Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern.
  • Die Energiekosten 2022 müssen mindestens um das Dreifache gestiegen sein oder der operative Verlust mindestens 5.000 € betrug.
  • Eine Energieintensität von mindestens 6% muss aufgewiesen werden.

Die Förderung in Rheinland-Pfalz geschieht außerdem energieübergreifend. D. h., nicht nur Gas, sondern auch Heizöl und Pellets werden gefördert, die gerade in ländlichen Gebieten durchaus noch eine Rolle bei Unternehmen spielen.

Anträge können bei den länderspezifischen Förderstellen eingereicht werden. In Rheinland-Pfalz kann man voraussichtlich ab Mitte März bei der Landesförderbank ISB die Anträge digital stellen.

Der Schwerpunkt dieser Förderung in Rheinland-Pfalz betrifft das Jahr 2022. Ob es auch ein Förderprogramm für 2023 geben wird, hängt von den Erfahrungen mit der Bundesenergiepreisbremse ab.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau