Mehrere Klagen zum neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht sind beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz eingegangen. Diese Verfahren sollen mit Rücksicht auf die Breitenwirkung vorrangig bearbeitet werden.

„Es war abzusehen, dass es Klagen dazu geben wird. In der Vergangenheit hat der BDS schon des Öfteren das Thema behandelt und auf das neue und viel zu komplizierte Bürokratiemonster hingewiesen, welches nach einer Studie verfassungswidrig sein soll. Viele Immobilien wurden nach der Neubewertung deutlich höher eingestuft. Viele Immobilienbesitzer werden daher kräftig in die Tasche greifen müssen. Kritisiert wird hierbei das angewandte Modell des Bundes. Nur Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen haben eigene Berechnungsmethoden entwickelt. Man kann gespannt sein wie die Gerichte entscheiden werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.