In Baden-Württemberg darf die Stadt Tübingen aufgrund eines Gerichtsentscheids eine Steuer auf Einwegverpackungen erheben. Dies könnte auch Signalwirkung auf Rheinland-Pfalz haben. Die Städte Ludwigshafen, Neustadt und Speyer signalisieren bereits Bereitschaft für die Erhebung einer solchen Steuer. Dabei können die Kommunen Entsorgungskosten einsparen und eine Müllreduktion herbeiführen.
„Sicherlich ist eine Steuer auf Einwegverpackungen aus Sicht der Kommunen und auch aus Umweltgründen nachvollziehbar. Für die Betriebe bedeutet das ein Überdenken der Preispolitik und für Kunden vielleicht ein Umdenken und mehr Umweltbewusstsein“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.
Quelle: Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz