Positiv sind die Aussagen des Bundeswirtschaftsministers Habeck zu werten, im eigenen Ministerium aufzuräumen. Im Mittelpunkt steht eine systematische Überprüfung aller zuständigen Informations- und Berichtspflichten seitens des Ministeriums.
Hierbei sollen folgende Punkte geklärt werden:
- Sind diese noch aktuell oder bereits historisch?
- Sind sie dringend notwendig?
- Können Bagatellgrenzen eingeführt oder erhöht werden?
- Können Doppelungen vermieden, Pflichten gebündelt werden?
- Wie können erforderliche Berichtspflichten so einfach wie möglich ausgestaltet werden?
Bei dieser Überprüfung wurden bereits 151 Gesetze und Verordnungen, Informations- und Berichtspflichten identifiziert. 140 Pflichten sollen abgebaut werden, darunter 80 konkrete Maßnahmen und 60, die aktuell noch überprüft werden. Weitere 20 Maßnahmen werden z. B. bei der EU-Kommission adressiert.
Die innerhalb der Überprüfung identifizierten Maßnahmen sollen in einem Bürokratieabbaugesetz oder anderen Gesetzgebungspaketen Geltung finden.
„In aller Munde ist die Notwendigkeit des Bürokratieabbaus. Man kann es schon gar nicht mehr hören. Doch kommt er wirklich voran oder ist das alles nur schönes Gerede?
Allen ist klar, dass es ein langer Prozess sein wird. Angehäufte Bürokratie wird sich nicht von jetzt auf nachher in Nichts auflösen. Doch entscheidend ist, dass jetzt wirklich damit begonnen wird und wichtig – keine neue dazukommt! Von daher ist die systematische Überprüfung der Informations- und Berichtspflichten im Bundeswirtschaftsministerium ein positives Signal und sollte auch auf die anderen Ministerien ausstrahlen. Mit gutem Beispiel vorangehen sollte die Devise sein.
Es wird ein Kraftakt werden, ja – doch nur indem man damit anfängt und auf Reden Taten folgen lässt, kann man Unternehmen im Bereich Bürokratie ernsthaft entlasten“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)