Das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz wurde beschlossen. Hierdurch wird der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur vorangetrieben. So bedarf es zum Beispiel zukünftig keiner zusätzlichen Genehmigungsverfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfungen bei der Erneuerung von Brücken. Bei Klagen ist nur noch das Bundesverwaltungsgericht zuständig, was eine klare Zuordnung der Zuständigkeit bedeutet. Auch die Digitalisierung der Verfahren für alle Verkehrsträger soll weitergeführt werden.
Bei der Zusammenarbeit in der Großregion Deutschland (Rheinland-Pfalz & Saarland), Frankreich, Luxemburg und Belgien im Rahmen von grenzüberschreitenden Arbeitsstrukturen, die auch weiter ausgebaut werden sollen, spielt natürlich die Verkehrsinfrastruktur eine große Rolle. So profitiert die Region in Rheinland-Pfalz und Saarland auch von dem Gesetz bei dem, von der Bundesregierung geplantem, Eisenbahnkorridor von der deutsch-französischen Grenze nach Ludwigshafen.
Die hohen Investitionen im Verkehrsbereich werden vor allem durch die Anhebung der LKW-Maut finanziert. Diese Mehreinnahmen werden zur Modernisierung der Straßen, Schienen und Wasserstraßen verwendet werden.
Ab dem 1. Juli 2024 wird die LKW-Mautpflicht auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgedehnt werden. Unsere Kritik wurde erhört, so dass zur Entlastung des Handwerks sowie klein- und mittelständischer Unternehmen sogenannte „Handwerkerfahrzeuge“ unter 7,5 Tonnen davon befreit bleiben.