Die EAA, Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber, sind trägerunabhängige Lotsen, die Arbeitgeber beraten und informieren, um Menschen mit Behinderung in Ausbildung, Einstellung oder Weiterbeschäftigung zu bringen. Darunter fällt alles unter A – wie Arbeitsplatzgestaltung bis Z wie Zuständigkeitsklärung. Sie begleiten im Einstellungsprozess oder bei der Beschäftigungssicherung (z. B. BEM-Verfahren), empfehlen zielgerichtet geeignete Maßnahmen für ihren Betrieb und unterstützen bei der Antragstellung für Förderleistungen. Bei Bedarf vermitteln sie an zuständige und fachlich spezialisierte Institutionen wie den Berufsbegleitenden Dienst oder die Rehabilitationsträger weiter. Sie gehen außerdem aktiv auf Arbeitgeber zu, um sie für die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren und über Rechte und Pflichten aufzuklären. Ziel ist, die Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung am Allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern.
Die EAA sind dezentral organisiert und kennen die Besonderheiten der jeweiligen Region. Dabei profitieren insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vom umfangreichen Know-how der Experten und sparen Zeit und Geld. Die Beratung ist vertraulich und für Betriebe kostenlos. In Rheinland-Pfalz wurden die Integrationsfachdienste dafür beauftragt.
Mit der EAA können alternative Wege der Arbeitskräftegewinnung gefunden werden. Die Chancen, das Fachwissen langjähriger Mitarbeiter nach einer chronischen Erkrankung zu erhalten, steigen. Personalverantwortliche und Führungskräfte werden entlastet und im Umgang mit schwerbehinderten Mitarbeitern unterstützt. Unternehmen können leichter Ihre Beschäftigungspflicht erfüllen und Kosten für die Ausgleichsabgabe senken.
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Bildquellen: EAA