Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist darauf ausgerichtet, einen nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit Energie in der Bau- und Immobilienbranche zu fördern. Eigentlich existiert das Gesetz bereits seit 2020, doch ab 2023 erfuhr es entscheidende Änderungen, die nach der „Heizungsgesetzdebatte“ vom Bundestag beschlossen wurde und ab dem 1. Januar 2024 in Kraft trat. Hierbei gilt nun eine 65%-Erneuerbare Energien-Vorgabe und soll damit den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren. So soll bei Neubauten in Neubaugebieten nur noch Heizungsanlagen mit mindestens 65% erneuerbarer Energie gelten. Außerhalb eines Neubaugebietes soll dies frühestens ab 2026 gelten.
Für Altbestand gelten andere Vorgaben: Ist die Heizung in Takt oder lässt sich reparieren, dann ist kein Austausch notwendig. Sollte sich eine Heizung nicht mehr reparieren lassen, dann gilt bei Kommunen über 100.000 Einwohnern die 65%-Regelung erst ab dem 30. Juni 2026. Bei Kommunen unter 100.000 Einwohnern gilt dies erst ab dem 30. Juni 2028. Sollte eine Kommune sich allerdings für eine Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet entscheiden und das auch veröffentlichen, dann ist die Änderung schon vorher verbindlich.
Grundsätzlich gilt mit dem GEG der schrittweise Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung. Bis zum Jahr 2045 soll die Nutzung von fossilen Energieträgern für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich beendet sein. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
„Das Gebäudeenergiegesetz dient nicht nur dazu Energieeffizienzvorschriften zu vereinfachen und zu optimieren, sondern im Zuge einer energetischen Sanierung, auch den Preisverfall am Immobilienmarkt entgegenzuwirken. Eine mittel- bis langfristig planbare und kostengünstige Umsetzung des GEG, welches auch stabil ist, begrüßen wir. Wir fragen uns allerdings warum nicht vorher nachgedacht wurde und man durch die „Heizungsgesetzdebatte“ des letzten Jahres Unternehmen und Bürger in helle Aufregung versetzt hat“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V.
Weitere Informationen finden Sie hier
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz