Wie von uns bereits erwähnt (lesen Sie hier), wird die Mautpflichtgrenze ab dem 1. Juli 2024 auf 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse gesenkt. Die sogenannte Handwerkerausnahme wird dann ebenfalls in Kraft treten. Diese beinhaltet Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt. Weiterhin umfasst die Ausnahme die Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat zusammen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine Liste aller Berufe veröffentlicht, die die Voraussetzung für die Handwerkerausnahme erfüllen. Diese enthält alle Gewerbe, die laut Handwerksordnung (HwO) als zulassungspflichtige Handwerke, als zulassungsfreie Handwerkeoder als handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können. Ergänzend hierzu wurden anerkannte Ausbildungsberufe berücksichtigt, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist.

Die Liste finden Sie hier

„Doch warum fallen Berufsgruppen hier heraus? Garten- und Landschaftsbauer stehen nicht in der Liste, da sie zwar ein anerkannter Ausbildungsberuf sind, aber zu der Kategorie Landwirtschaft und nicht zum Handwerk zugeordnet werden. Ein Unding, da sich hier mal wieder das „Klein-Klein“ der Bürokratie zeigt. Natürlich muss auch diese Branche ihr Werkzeug und Material transportieren und soll nun im Gegensatz zu einem Augenoptiker, der wohl selten einen LKW benutzen wird, mautpflichtig sein? So macht man klein- und mittelständische Unternehmen kaputt und sorgt noch dazu für eine absolut nicht nachvollziehbare Ungleichheit. Auch ist die Aussage, dass diese Liste abschließend sei, unflexibel und nicht nachvollziehbar. Es muss auch in Zukunft möglich sein Berufssparten hinzuzufügen, bei denen man erst im Nachhinein feststellt, dass diese durch die abgesenkte Mautpflicht zu sehr belastet werden würden“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

Quelle: Toll Collect