Ab dem 01.01.2025 muss jedes Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu erhalten und zu verarbeiten. Zu diesem Zeitpunkt entfällt der Vorrang der Papierrechnung. So sind ab dem 01.01.2027 Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 EUR zum Versand von E-Rechnungen verpflichtet. Ab dem 01.01.2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen versenden.
Ausnahme: Kleinstbetragsrechnungen bis 250,00 EUR, steuerfreie Lieferungen und Leistungen und Fahrausweise sind von der Pflicht befreit.
Detaillierte Informationen zum Thema E-Rechnung finden Sie hier
Wir danken unserem Mitglied Christian Wolf für das Bereitstellen der Informationen.
Quelle: Wolf Beratung Steuerberatungsgesellschaft mbH