Hygiene- und Schutzvorschriften für die Gastronomie und das Beherbergungsgewerbe
Ab 13.5.2020 darf die Gastronomie zwischen 6 und 22 Uhr wieder öffnen. Dabei gelten einige Vorschriften, die zu erfüllen sind: 1. Hinweise über die Zutrittsbeschränkungen und Abstandsregelungen sind aufzustellen. 2. Alle Gäste sind verpflichtet, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. […]
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