Kurz informiert: Neue Pfändungsfreigrenzen
Seit dem 1. Juli gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Nettoarbeitseinkommen. Hierdurch soll das Existenzminimum von Arbeitnehmern geschützt werden. Der aktuelle unpfändbare Grundbetrag liegt aktuell bei 1.402,28 € im Monat. Quelle: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden