Seit dem 1. Juli gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Nettoarbeitseinkommen. Hierdurch soll das Existenzminimum von Arbeitnehmern geschützt werden.

Der aktuelle unpfändbare Grundbetrag liegt aktuell bei 1.402,28 € im Monat.

Quelle: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland