Im Jahr 2019 wurden zwei neue Möglichkeiten für Lohnkostenzuschüsse eingeführt. Diese sind für Betriebe interessant, die Menschen einstellen, die seit längerer Zeit arbeitslos sind. Um sich über diese Lohnkostenzuschüsse zu informieren und direkt auch potenzielle Bewerberinnen und Bewerber kennen zu lernen, veranstaltet das Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen die „Aufwind – die Jobmesse!“ am 19.06.2019 von 15 Uhr bis 19 Uhr im Pfalzbau Ludwigshafen. Für diese Messe werden noch Aussteller gesucht, die Teilnahme ist kostenfrei. Falls Sie Interesse haben an der Messe teilzunehmen, melden Sie sich unter info@bds-rlp.de, wir stellen gerne den entsprechenden Kontakt her.

Informationen zu den Lohnkostenzuschüssen:

1. Über 25-jährige Langzeitarbeitslose (über sechs Jahre) oder (allein-) erziehende oder schwerbehinderte Langzeitarbeitslose (über 5 Jahre)

Es gibt Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahren: In den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses beträgt der Zuschuss 100 Prozent, im dritten Jahr 90 Prozent, im vierten Jahr 80 Prozent und im fünften Jahr 70 Prozent. Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich für tarifgebundene und tariforientierte Arbeitgeber nach dem gezahlten Arbeitsentgelt – für andere Arbeitgeber nach dem gesetzlichen Mindestlohn.

2. Personen, die über zwei Jahre arbeitslos sind

Es gibt Lohnkostenzuschüsse für die Dauer von zwei Jahren. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.