Update: Liquiditätshilfekredite zur Überbrückung von vorübergehenden Finanzschwierigkeiten
Kreditförderung:
- Antrag des Kredites durch das Hausbankverfahren. Die Kreditgewährung geschieht durch die ISB an die Hausbank.
- Kreditpauschalbetrag:
- 10 000 € bis einschließlich 10 Mitarbeitern.
- 30 000€ bei über 10 und bis einschließlich 30 Mitarbeitern. Zusätzlich wird ein Landeszuschuss von 30% des Kreditbetrages, der im Rahmen des Kreditantrages mitbeantragt wird, gewährt. Der Landeszuschuss erfolgt nur mit einem Kredit!
- Der Kreditbetrag darf folgendes nicht überschreiten:
- 25 % des Jahresumsatzes 2019
- das doppelte der Lohnkosten 2019
- den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate
- Die gewährten Kreditmittel können zu 100% bis zum 30.11.2020 abgerufen werden.
- Der Zinssatz für den Endkreditnehmenden beträgt 1,00 % p.a.
- Die Mittel sind bis zum 31.12.2021 tilgungsfrei. Sie müssen dann aber zwischen dem 31.03.2022 und dem 31.03.2026 in 17 gleichhohen vierteljährlichen Raten getilgt werden.
- Die Auszahlung des Landeszuschusses erfolgt separat direkt an den Antragsteller. Im Fall der Nichtinanspruchnahme des Kredites ist ein bereits ausgezahlter Landeszuschuss vom Antragsteller zurückzuzahlen.
Quelle: https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp
Antragsformular hier
Anlage zum Antrag hier
Richtlinie Kredit hier