Update: Liquiditätshilfekredite zur Überbrückung von vorübergehenden Finanzschwierigkeiten

Kreditförderung:

  •  Antrag des Kredites durch das Hausbankverfahren. Die Kreditgewährung geschieht durch die ISB an die Hausbank.
  •  Kreditpauschalbetrag:
    1. 10 000 € bis einschließlich 10 Mitarbeitern.
    2. 30 000€ bei über 10 und bis einschließlich 30 Mitarbeitern. Zusätzlich wird ein Landeszuschuss von 30% des Kreditbetrages, der im Rahmen des Kreditantrages mitbeantragt wird, gewährt. Der Landeszuschuss erfolgt nur mit einem Kredit!
  • Der Kreditbetrag darf folgendes nicht überschreiten:
    1. 25 % des Jahresumsatzes 2019
    2. das doppelte der Lohnkosten 2019
    3. den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate
  • Die gewährten Kreditmittel können zu 100% bis zum 30.11.2020 abgerufen werden.
  • Der Zinssatz für den Endkreditnehmenden beträgt 1,00 % p.a.
  • Die Mittel sind bis zum 31.12.2021 tilgungsfrei. Sie müssen dann aber zwischen dem 31.03.2022 und dem 31.03.2026 in 17 gleichhohen vierteljährlichen Raten getilgt werden.
  • Die Auszahlung des Landeszuschusses erfolgt separat direkt an den Antragsteller. Im Fall der Nichtinanspruchnahme des Kredites ist ein bereits ausgezahlter Landeszuschuss vom Antragsteller zurückzuzahlen.

Quelle: https://isb.rlp.de/604-corona-soforthilfe-kredit-rlp

Antragsformular hier

Anlage zum Antrag hier

Richtlinie Kredit hier