Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. begrüßt die Verabschiedung des neuen Gesetzes durch den Bundestag, welches gerade Selbständigen und klein- und mittelständischen Unternehmen vor Missbrauch beim Abmahnen schützen soll. Der unlauteren Praxis von manchen Abmahnanwälten sollte ein Riegel vorgeschoben werden.
Bisher war es ein lukratives Geschäft Fehler in Internetauftritten zu finden und eine Unterlassungserklärung zu fordern. Für Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet konnte eine Kostenerstattung eingefordert werden. Das Gesetz untersagt das nun, ebenso bei Datenverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.
Außerdem ist die Wahl des Gerichtes für die Abmahnenden nicht länger gegeben. Damit können sich die Betroffenen in der Zukunft leichter juristisch wehren. Ihnen steht dann auch ein Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung zu.
„Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. fordert schon lange Maßnahmen gegen Abmahnmissbrauch. Das ist nun ein wegweisender Beschluss, der Selbständigen und klein- und mittelständischen Betrieben mehr Schutz vor unlauteren Abmahnpraktiken gibt“, so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

Quelle: Zeit Online. AFP, Max Skowronek