Vom 16.03.2020 bis zum 20.05.2020 wurden wegen den behördlichen Schließungen Verträge ruhend gestellt, der Rechnungsversand ausgesetzt und keine Gebühren berechnet. Mit der anschließenden Gutschriftenaktion hält sich die GEMA an die rechtlichen und verbraucherschützenden Vorgaben zur direkten Rückzahlung von Lizenzgebühren für die nicht mögliche Inanspruchnahme von lizenzierten Musiknutzungen.
Die Abwicklung der Gutschriften soll ausschließlich über das extra bereitgestellte Online-Portal abgewickelt werden.
Kunden werden zeitnah über ein konkretes Anschreiben über die genauen Abläufe informiert.
Vorabinformationen erhalten Sie unter:
https://www.gema.de/aktuelles/gesamtvertragspartner/aktuelles/gutschriften/