Die Antragsfrist für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) ist bis zum 9. Oktober 2020 verlängert worden (vorher bis Ende September).
Anträge für die 2. Phase (Fördermonate September bis Dezember 2020) können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden.
Das wurde vom Bundeswirtschafts- und dem Bundesfinanzministerium bekannt gegeben.