Bis auf Sachsen-Anhalt haben alle Bundesländer zusammen mit der Bundesregierung beschlossen, private Feiern in der Öffentlichkeit auf 50 Teilnehmern zu begrenzen, wenn innerhalb von 7 Tagen mindestens 35 Neuerkrankungen auf 100.000 Einwohner vorherrschen. Sollte die Zahl auf 50 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner steigen, soll die Teilnehmerzahl bei Privatfeiern in der Öffentlichkeit auf 25 begrenzt werden.
Bei privaten Feiern zuhause wird empfohlen die Teilnehmerzahl bei 35 Neufällen auf 25 und bei über 50 Neufällen auf 10 Personen zu beschränken.
Außerdem wurde ein Bußgeld von mindestens 50 € bei falschen Angaben bei der Kontaktverfolgung beschlossen.
Rheinland-Pfalz hat ein Corona Warn- und Aktionsplan für die Zukunft aufgestellt:
Warnstufe Gelb:
Bei 20 oder mehr Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohnern, an mehr als 5 Tagen hintereinander überschritten.
Die Bevölkerung wird gewarnt und folgende Maßnahmen werden beschlossen:
• Erhöhte Aufmerksamkeit
• Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, gezielte Hinweise auf Verhaltensempfehlungen und die Corona-Regeln via Presse und Social Media sowie auf der Corona-Homepage des Landes und Homepages der Landkreise und Städte.
• Vorbereitung auf eventuelles Eintreten der Stufe 2.
Gefahrenstufe Orange:
Bei 35 oder mehr Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohnern, an mehr als 5 Tagen hintereinander überschritten.
Erstellen einer lokalen Corona-Task Force aus betroffener Kommune, Ordnungsbehörden, Gesundheitsamt, Gesundheitsministerium, Innenministerium, Bildungsministerium, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, kommunale Spitzenverbände und Polizei, die maßgeschneiderte Empfehlungen für Schutzmaßnahmen erarbeiten.
Maßnahmen:
• Verstärkte Kontrolle der Einhaltung der Regelungen, z.B. regionaler Kontrolltag.
• Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 10 qm.
• Erweiterung der Maskenpflicht, zum Beispiel in Schulen und Freizeitparks.
• Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern.
• Verbot von Kontaktsport.
Alarmstufe Rot:
Bei 50 oder mehr Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohnern, an mehr als 5 Tagen hintereinander überschritten.
Eine flächendeckende Ausbreitung muss unbedingt vermieden werden. Die Task Force gibt Empfehlungen für regionale Maßnahmen, die auch Einschränkungen des öffentlichen Lebens beinhalten können.
Maßnahmen zusätzlich zu denen der Gefahrenstufe Orange:
• Verschärfung der Personenbegrenzung auf eine Person je 20 qm.
• Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen.
• Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen im öffentlichen Raum.
• Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht an Schulen.
• Etablierung von Notbetreuungen.
• Entscheidung über Maskenpflicht auch an festem Platz bei Veranstaltungen.
• Weitere Reduzierung von erlaubten Veranstaltungsgrößen auch für private Feiern.
• Schließung einzelner gesellschaftlicher und gewerblicher Bereiche.
• Entscheidung über Sperrstunden.
Quelle: Pressedienst, Staatskanzlei Rheinland-Pfalz