Die Bundesregierung verlängert das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits bis zum 30.06.2021, um gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler weiterhin mit Liquidität zu versorgen.
Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt hat, können die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden.
Ab dem 9. November 2020 steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten zur Verfügung. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16. November 2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies erleichtert die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen.

Die KfW-Bank bietet Ihnen, liebe Mitglieder und Freunde des Bunds der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. eine Online-Schulung/Webinar am Donnerstag, den 3. Dezember 2020 um 16:00 – ca. 17:00 Uhr an.

Hier werden folgende Themen behandelt:

• Aufgabe und Funktion der KfW im (verlängerten und erweiterten) KfW Sonderprogramm 2020
• Der (erweiterte) KfW Schnellkredit 2020 im KfW Sonderprogramm 2020
• Der KfW-Unternehmerkredit im KfW Sonderprogramm 2020
• Der KfW-Gründerkredit – Universell im KfW Sonderprogramm 2020
• Die Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung im KfW-Sonderprogramm 2020.
• Fragen & Antworten

Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich ausführlich über die KfW-Corona-Hilfen zu informieren.

Zur Information und Anmeldung interessierter Unternehmen benutzen Sie folgenden Link: https://www.edudip.com/de/webinar/kfw-schnellkredit-2020-aktuelle-anpassungen/536486

Für die Teilnahme sind notwendig:
• PC mit Internetzugang
• Browser: Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari
• Installierte Soundkarte
• Headset (oder alternativ Lautsprecher). Alternativ können sich die Teilnehmer*innen per Telefon dazu schalten. Die Einwahldaten erhalten diese mit der Bestätigungsmail in Anschluss an die Anmeldung.

Wichtig: Eine Teilnahme mit dem Internet Explorer ist nicht möglich!
Auf www.edudip-next.com finden Sie weitere Informationen rund um die Funktionen der Webinar-Software.
Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer*innen eine entsprechende Bestätigung, bereits mit den beiden Präsentationen als Schulungsunterlage.
Einen Tag vor dem Webinar Termin wird eine Terminerinnerung verschickt, erneut mit den Präsentationen als Schulungsunterlage.
Zur Teilnahme an der Veranstaltung klicken die Teilnehmer*innen einfach rechtzeitig vor 16:00 Uhr auf den Link – z. B. aus der Erinnerungsmail. Vermutlich müssen sie im Einwahlprozess ihren Namen und ihren E-Mail-Account einpflegen. Kommunikation wird lediglich per Chat möglich sein.
Quelle: KfW-Bank