Die Dezemberhilfe kann bis zum 30. April 2021 beantragt werden (Anträge zur Novemberhilfe können ebenfalls bis zum 30. April 2021 beantragt werden):

• Antragsberechtigt sind nur die Unternehmen und Solo-Selbständige, die bereits im November betroffen waren und das immer noch sind.
• Unternehmen und Soloselbständige, die den Geschäftsbetrieb erst auf Grundlage späterer Beschlüsse (z. B. der Bund-Länder-Beschluss vom 13.12.2020) einstellen mussten, gelten nicht als direkt Betroffene im Sinne der Novemberhilfe, beziehungsweise Dezemberhilfe!
• Regionale Schließungen von Branchen oder Einrichtungen, die nicht in diesen Beschlüssen genannt werden, fallen ebenfalls nicht unter die November-, bzw. Dezemberhilfe.
• Anträge werden ausschließlich digital durch prüfende Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) beantragt.
• Solo-Selbständige können unter Berücksichtigung folgender Kriterien die Hilfe direkt unter direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragen:
– Das Kriterium der Solo-Selbständigkeit muss erfüllt sein.
– Die Höhe der Hilfe beträgt höchstens 5000 €.
– Der Antragsteller hat keine Überbrückungshilfe (I, II oder III) beantragt.
– Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat. Sollten Sie noch kein derartiges Zertifikat besitzen, können Sie dieses über das ELSTER-Portal beantragen.
– Der Direktantrag kann jeweils nur einmal gestellt werden. Wurde ein Direktantrag gestellt, kann daraufhin kein zusätzlicher Antrag auf Novemberhilfe, beziehungsweise Dezemberhilfe über einen prüfenden Dritten mehr gestellt werden.

Unternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler, die vom Bund-Länder-Beschluss vom 13.12.2020 betroffen sind (Schließung oder Reduzierung des Geschäftes) können auch die Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen. Diese ist noch nicht beantragbar! Wir informieren Sie, wenn dies der Fall ist.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de und https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html