Am kommenden Montag, den 1. März 2021 tritt die neue Verordnung in Rheinland-Pfalz in Kraft. Wir wollen Sie über die wichtigsten Regeln informieren.
Zudem lernen wir ein neues Wort: Termin-Shopping! Näheres im Text.

Wie Vielen bereits bekannt sein dürfte, werden die Friseure als Hygieneberuf ab 1. März öffnen. In diesem Bereich wird nun auch die Fußpflege mit Abstand, Maske und Terminvereinbarung öffnen dürfen.
Da etliche Bundesländer ihre Gärtnereien wieder öffnen werden, wird Rheinland-Pfalz Anpassungen an die dortigen Regelungen durchführen. Gärtnereien, Gartencenter, Gartenbaubedarfe und unter der Beschränkung des gartentypischen Angebots auch die Baumärkte dürfen ihre Außenbereiche ab 1.03. wieder öffnen.
Auch Fahrschulen dürfen ihren praktischen Unterricht mit Maskenpflicht wieder anbieten. Ebenso ist Einzelunterricht in Musikschulen (Ausnahme: Gesang und Blasinstrumente) mit Maske und Abstand wieder zulässig.
Zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen haben wie im Saarland die Erlaubnis auch ihre Außenbereiche wieder zu öffnen. Das beschränkt sich allerdings auf 25% der Maximalkapazität.

Neu ab dem 1. März ist auch das „Termin-Shopping“. Hier sollen vorab Einzeltermine für Geschäfte vergeben werden, die man dann mit maximal einem Hausstand mit Maske und Abstand betreten darf. Bei mehreren Terminvergaben an einem Tag müssen mindestens 15 Minuten zwischen den einzelnen Kunden liegen, damit Hygienemaßnahmen und Lüften durchgeführt werden können.

WICHTIG: Wir weisen Sie darauf hin, dass die Terminvergabe AUSSCHLIESSLICH per Telefon oder online stattfinden darf! Die Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer) müssen dabei hinterlegt werden. Für Ladenbesitzer ist es außerdem wichtig, dass die Eingangstür geschlossen bleibt und nur für den Termin geöffnet werden darf.

Das Saarland hat die Öffnungsregeln für den 1. März weites gehend an Rheinland-Pfalz angepasst, damit man möglichst zusammen agiert, um Kundenströme in das Nachbarbundesland zu vermeiden. Neben Friseuren dürfen auch nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege unter Beachtung der geltenden Hygienemaßnahmen öffnen. Das Gleiche gilt auch für Außenbereiche von Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Gartenmärkten und ähnlichen Einrichtungen. Der Verkauf beschränkt sich aber nur auf den Gartenbau oder Pflanzenverkauf. Pro 15qm Fläche darf sich eine Person aufhalten.
Auch im Saarland wird es ein Termin-Shopping wie in Rheinland-Pfalz geben. Hier darf nur ein Kunde mit einer weiteren Person aus demselben Hausstand den Laden betreten.

„Wir begrüßen die neuen Regelungen sehr. Besonders das sog. Termin-Shopping sorgt dafür, dass vor allem kleine Geschäfte, die häufig kein Internetshop anbieten können, wieder in dem vorgegebenen Rahmen öffnen und davon profitieren können. Ob sich das für größere Geschäfte lohnen wird, bleibt dahingestellt, ebenso sehen wir die Umsetzung in den Kaufhäusern als eine große Herausforderung. Allerdings konnten diese ihre Waren bisher auch über das Internet vertreiben,“ so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz und Saarland e.V.

Quellen: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz & sr.de