Neben Speyer gilt seit dem 25. März das „Termin-Shopping“ auch im Rhein-Pfalz-Kreis. Gewerbliche Einrichtungen müssen für den allgemeinen Kundenverkehr schließen und „Termin-Shopping“ vereinbaren. Nur nach vorheriger Vereinbarung von Einzelterminen darf geöffnet werden. Die Terminvereinbarung kann online, telefonisch oder im Geschäft vor Ort („spontanes Termin-Shopping“) erfolgen.
Zutritt wird pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer Kundin oder eines Kunden gewährt. Weiterhin gilt das Tragen einer medizinischen Maske oder KN95/N95-, FFP2-Maske, sowie die Kontakterfassung der Kundschaft. Zwischen den Terminen ist regelmäßig zu Lüften.
Von der Schließung der Einrichtungen ausgenommen sind, neben den Einrichtungen für den täglichen Bedarf (Friseure und medizinische Dienstleistungen), auch Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Reinigungen, Waschsalons, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Coronavirus/
Für den Kreis Germersheim möchten wir Sie informieren, dass ab heute, dem 29. März wieder eine nächtliche Ausgangssperre greift. Diese gilt von 21-5 Uhr.
Quelle: Rhein-Pfalz-Kreis