Wir wollen Sie, wie immer, auf den neuesten Stand bringen und über die neue Regelung informieren (Stand 6.05.2021):
Der Bundestag hat sich für Lockerungen für Geimpfte und Genesene bei den Pandemiebeschränkungen ausgesprochen. Die Verordnung sieht unter anderem Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen und Quarantäneregeln vor.
Für vollständig Geimpfte – zwei Wochen nach der Zweitimpfung – und genesene Menschen sollen zahlreiche Corona-Beschränkungen entfallen.
Wenn morgen auch der Bundesrat zustimmt, könnten die Lockerungen schon am Wochenende in Kraft treten.
Für Geimpfte und Genesene sollen automatisch die Lockerungen gelten, die bisher nur Menschen mit negativen Coronatests vorbehalten sind. Demnach brauchen vollständig Geimpfte und vor maximal einem halben Jahr Genesene, keinen negativen Test mehr, wenn sie etwa einkaufen gehen, zum Friseur wollen oder einen botanischen Garten besuchen. Ausgangsbeschränkungen fallen für sie ebenfalls weg. Allerdings müssen sie weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote achten.
Geimpfte zählen bei Treffen nicht dazu
Vorgesehen ist zudem, dass sich vollständig geimpfte oder genesene Personen unbeschränkt treffen können. Bei Treffen mit anderen Personen sollen sie nicht mitgezählt werden. Also könnten sich zum Beispiel auch in Regionen mit hohen Infektionszahlen zwei nicht geimpfte Menschen mit einer unbegrenzten Zahl Geimpfter treffen.
Auch die Quarantänepflichten für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, gelten grundsätzlich nicht für Geimpfte und Genesene – außer wenn die Kontaktperson mit einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante „mit besorgniserregenden Eigenschaften“ infiziert ist. Auch bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt weiter die Quarantänepflicht..
Ausweisen sollen sich die Geimpften mit dem digitalen Impfpass, der spätestens Ende Juni kommen soll. Alternativ kann aber auch der gelbe Ausweis aus Papier oder das von den Impfzentren ausgefüllte Formular vorgelegt werden.
Quelle: Tagesschau.de & Deutscher Bundestag