Liebe Mitglieder, wir wollen Sie mit aktuellen Informationen bezüglich weiterer Öffnungen in Rheinland-Pfalz informieren. Dieser Plan greift bei einer Inzidenz von unter 100, die an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen gegeben sein muss.
Christi Himmelfahrt – Stufe 1: ab 12. Mai 2021
Ein kontaktarmer Urlaub ist in folgenden Unterkünften und unter nachstehenden Voraussetzungen zulässig:
1. Hotels, Hotels Garnis, Pensionen, Gasthöfe, Gästehäuser und ähnliche Einrichtungen,
2. Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Privatquartiere und ähnliche Einrichtungen,
3. Jugendherbergen, Familienferienstätten, Jugendbildungsstätten, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Ferienzentren und ähnliche Einrichtungen,
4. Campingplätze, Reisemobilplätze, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen
Voraussetzungen:
• Die zur Beherbergung dienenden Wohneinheiten müssen jeweils über eigene sanitäre Einrichtungen verfügen,
• Sämtliche Gemeinschaftseinrichtungen sind geschlossen,
• Angebote von Sport- und Freizeitaktivitäten, Wellnessangebote sowie Gruppenangebote mit Freizeitcharakter sind nicht zulässig.
• Ein Hygienekonzept wird vorgehalten.
• Es besteht eine Testerfordernis für die unter Punkt 1 (Hotels etc.) und Punkt 3 (Jugendherbergen etc.) genannten Betriebe. Der Test darf bei Anreise max. 24 Stunden alt sein und bei längeren Aufenthalten ist eine Nachtestung nach weiteren 48 Stunden nötig.
• Darüber hinaus muss eine Kontakterfassung erfolgen und Abstandsregeln sind einzuhalten. Es gilt Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen.
• Für die Bewirtung von Geschäftsreisenden gelten nun die allgemeinen Regeln, d.h. z.B. Frühstück auf dem Zimmer.
• Außengastronomie ist erlaubt mit Testerfordernis wie bisher.
Des Weiteren darf der gesamte Handel wieder öffnen (max. 1 Person pro 10 Quadratmeter). Es ist kein Test oder eine Terminreservierung erforderlich.
Pfingsten – Stufe 2: 21. Mai 2021 (voraussichtlich)
• Kulturelle Veranstaltungen und Zuschauer beim Sport sind jeweils im Freien mit Test erlaubt. Hier liegt die Obergrenze bei 100 Personen, die feste Sitzplätze haben müssen. Bei den Sitzplätzen müssen die Abstandsregeln eingehalten werden.
• Bei einer Inzidenz von unter 50 sind Innengastronomie und Kultur innen wieder mit Abstand, Test und Maske möglich.
Fronleichnam – Stufe 3: 2. Juni 2021 (voraussichtlich)
• Öffnung aller Beherbergungsbetriebe mit Test
• Innengastronomie mit Test
• kulturelle Angebote im Innenbereich wie Theater, Opernhäuser, Kinos und Museen mit negativem Testergebnis
• Öffnung von Freibädern
Liegt die Inzidenz vor Ort drei Tage lang über einem Wert von 100 gelten ab dem übernächsten Tag wieder die Regelungen der Bundesnotbremse. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen das Eintreten und Außer-Kraft-Setzen der Bundesnotbremse in geeigneter Weise öffentlich bekannt machen.
Quelle: IHK Pfalz & Staatskanzlei RLP