Liebe Mitglieder und Freunde des BDS, wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 19.05.2021 Anträge auf Härtefallhilfen von Bund und Ländern gestellt werden können.
Das gilt für Unternehmen, die in ihrer Existenz bedroht sind und durch das Raster der bestehenden Hilfsprogramme von Bund, Ländern und Kommunen fallen.
Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält. Dabei besteht kein Rechtsanspruch auf eine Härtefallhilfe.
Voraussetzungen:
• Alle Unternehmen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind und bei denen die bestehenden Hilfsprogramme nicht oder nicht vollständig helfen, können die Härtefallhilfe beantragen. Die Anträge müssen wie die Überbrückungshilfe über prüfende Dritte eingereicht werden. Erstattet werden Fixkosten mit einem Zuschuss (Billigkeitsleistung) zwischen 2.000 und 100.000 Euro.
• Der Förderzeitraum sind die Monate November 2020 bis Juni 2021. Die Hilfen können für jeden Monat dieses Zeitraums beantragt werden, insofern aufgrund einer Härtefallkonstellation keine Antragstellung für Überbrückungshilfe und/oder November- und Dezemberhilfe möglich ist oder war.
Weitere Informationen, sowie Antrag finden Sie unter www.haertefallhilfen.de/rheinland-pfalz.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau RLP