Liebe Mitglieder und Freunde des BDS,
seit dem 2. Juni gelten bereits die neuen Regelungen, die uns erlauben entspannter unser Leben zu genießen. Daher noch einmal die wichtigsten Lockerungen in Rheinland-Pfalz zusammengefasst. Dies gilt für Inzidenzen, die dauerhaft unter 100 liegen.

Kontaktbeschränkungen: Es gilt nun 5 Personen aus 5 Hausständen (Kinder bis 14 Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht mit).
Außengastronomie: Hier entfällt die Testpflicht. Kontakterfassung gilt weiterhin! Selbstbedienung an der Theke ist wieder erlaubt.
Innengastronomie: Diese ist nun wieder unter Corona-Auflagen gestattet. Hier gilt die Testpflicht!
Beherbergungen: Alle Beherbergungsbetriebe dürfen unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen öffnen. Das Frühstücksbuffet ist wieder möglich, ebenso wie Wellness- und Kosmetikangebote.
Kultureinrichtungen (Theater, Kino etc.) im Außenbereich (bei einer Inzidenz unter 50): Unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen (keine Testpflicht) sind bis zu 250 Personen möglich.
Kultureinrichtungen (Theater, Kino etc.) im Innenbereich: Unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen (mit Testpflicht!) sind bis zu 100 Personen möglich.
Grundsätzlich entfällt bei Außenaktivitäten die Testpflicht bei möglichst digitaler Kontakterfassung.

Bei einer positiven Fortsetzung des Infektionsgeschehens werden weitere mögliche Lockerungen für Mitte Juni und Anfang Juli in Aussicht gestellt.

Quelle: Staatskanzlei RLP