Auch im Saarland gelten ab dem 10. Juni weitere Öffnungen, die mit der Abschaffung einiger Testpflichtregelungen einhergehen. Hier die wichtigsten Regelungen:

Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind mit bis zu zehn Personen möglich, unabhängig der Haushalte. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
Außengastronomie: Die Testpflicht entfällt in der Außengastronomie.
Innengastronomie: Hier gilt weiterhin die Vorlage eines negativen Corona-Testes. Vollständig Geimpfte und Genesene sind davon befreit.
Einzelhandel: Eine Testpflicht gibt es nicht mehr. Die Personenbegrenzung pro Quadratmeter auf der Verkaufsfläche wurde von 15qm auf 5qm reduziert.
Körpernahe Dienstleistungen (z. B. Friseur): Eine Testpflicht gibt es nicht mehr, wenn dauerhaft eine Maske getragen werden kann.
Kultureinrichtungen: Testpflicht bei Theatern, Konzerthäusern, Opernhäusern und Kinos. Keine Testpflicht in Museen, Galerien, und Gedenkstätten. Es müssen dort auch keine Termine mehr vereinbart werden.
Veranstaltungen: Außen bis zu 250, innen bis 100 Teilnehmer sind mit einem Negativtest möglich. Ab einer Personenzahl von 20 muss dies bei der Polizeibehörde angemeldet werden. In Ausnahmefällen sind auch mehr Teilnehmer erlaubt, wenn das genehmigt wird.