Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31.12.2021 verlängert wurde. Die Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 galt und die die Wiederöffnung nach dem Lockdown erleichtern sollte, hat ihren Zweck erfüllt. Sie läuft deshalb im September aus. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Beachten Sie, dass die Anträge nur über prüfende Dritte, wie zum Beispiel Steuerberater, gestellt werden können.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/09/20210908-details-zur-verlaengerung-der-ueberbrueckungshilfen-bis-jahresende-geeint.html

Auch die Neustarthilfe Plus wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Hier können Soloselbständige direkt den Antrag (mit Nutzung des ELSTER-Zertifikats) stellen, insofern die Tätigkeit nicht über eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ausgeübt wird. Hier können Anträge ausschließlich über prüfende Dritte gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/neustarthilfe-plus.html