Wir möchten Sie darüber informieren, dass mit der neuen Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz, die ab dem 8. November greift, Einschränkungen fast nur für den Innenbereich gelten. Die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum entfällt. Beschränkungen im Außenbereich, mit Testpflicht, wird es nur bei einer festen Sitzplatzvergabe, bei Einlasskontrollen oder Ticketverkauf geben. Die Begrenzung bei Außenveranstaltungen von 25.000 Zuschauern entfällt ebenso wie die Kontakterfassung bei Fußballspielen im Freien. Auch in Geschäften und öffentlichen Gebäuden wird es keine Begrenzung der Personen mehr geben. Lediglich die Maskenpflicht gilt hier.
Weiterhin Bestand hat die 2 G Plus-Regel im Innenbereich. D. h. neben vollständig Geimpften und Genesenen dürfen, abhängig von der Warnstufe, nur eine begrenzte Anzahl an getesteten Ungeimpften die Gastronomie und andere Veranstaltungen im Innenbereich besuchen. Die Maskenpflicht beim Betreten der Gastronomie oder auf den Rängen im Fußballstadion bleibt.
Anmerkung: Anlässlich der steigenden Zahlen soll aber noch diese Woche nachgebessert werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden!