Zusammen mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € ändern sich ab 1. Oktober 2022 auch die Verdienstgrenzen von Mini- und Midijobs. Im Minijobbereich steigt die Verdienstgrenze von 450 auf 520 €. Diese orientiert sich an einer 10-Stunden-Woche und dem zukünftigen Mindestlohn von 12 € pro Stunde.
Auch der Lohn von Midijobs wird angepasst werden. Die Verdienstgrenze steigt hier von 1.300 auf 1.600 €.
Quelle: KKH