Wir wollen Sie darauf hinweisen, dass ab dem 1. Januar 2022 die neue Grundsteuerreform greift.
2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der aus den Jahren 1964 (für West-Deutschland) und 1935 (für Ost-Deutschland) für die Grundsteuer ermittelte Einheitswert nicht mehr verfassungsgemäß ist. Daher gilt nun eine Neubewertung aller deutschen Grundstücke und somit muss auch für jedes einzelne Grundstück eine eigene Grundsteuererklärung abgegeben werden. Die Feststellung der Grundsteuerwerte erfolgt auf den 1. Januar 2022.
Hier sind allerdings gewisse Unterschiede zu beachten. Diese und weitere Informationen finden Sie hier
Die Grundsteuererklärung ist ausschließlich digital (ELSTER), ab dem 1. Juli 2022 bis voraussichtlich 31. Oktober 2022, abzugeben.
Weitergehende Informationen der beiden Bundesländer finden Sie hier:
Wir danken unserem Mitglied Herrn Christian Wolf, Wolf Steuerberatung, für das Bereitstellen der Informationen.
Quellen: delfi-net – Netzwerk zukunftsorientierter Steuerberater: „Lotse-Spezial, Grundsteuerreform 2022“; Landesamt für Steuern, Rheinland-Pfalz; Ministerium der Finanzen und der Wissenschaft, Saarland