Vom 1. Oktober bis 7. April 2023 (Ostern) wird das neue Infektionsschutz gelten:

Bundesweite Schutzmaßnahmen:

  • Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr. Auch eine
  • Masken- und Testnachweispflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Weiterführende Regelungen können durch die einzelnen Bundesländer getroffen werden:

 Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in öffentlichen Innenräumen.

  • Maskenpflicht für Kultur- und Sportveranstaltungen, sowie in Restaurants.

Ausnahme: Testnachweis oder eine frische Impfung oder Genesung.

Bei einer konkreten Gefahr der Gesundheitslage für eine Region oder dem gesamten Bundesland kann das Länderparlament weitere Maßnahmen ergreifen:

  • Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen ohne Mindestabstand.
  • Keine Ausnahmeregelung bei der Maskenpflicht bei Innenveranstaltungen.
  • Personenobergrenze bei Veranstaltungen in öffentlichen Räumen.

„Es sind noch viele Fragen offen. Ab welchen Werten soll die Gesundheitsnotlage eintreten? Welche konkreten Maßnahmen ergreift das einzelne Bundesland? Wichtig ist die Planbarkeit für die Unternehmen. Die sehen wir momentan noch nicht gegeben. Hier muss schnell Klarheit geschaffen werden. Auch muss das rechte Maß zwischen Maßnahmen und Infektionsschutz gefunden werden. Nach zwei harten Jahren Pandemie und einem relativ hohen Impfschutz in der Bevölkerung müssen wir die Wirtschaft schützen und harte Maßnahmen nur in wirklich gerechtfertigten Situationen ergreifen,“ so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.