Liebe BDS Mitglieder und Freunde des BDS,
Abmahnungen wegen Google Fonts sind seit ein paar Wochen im vollen Gange. Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 in einem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts bestätigt. Seither haben die Abmahnungen deutlich zugenommen und immer mehr Privatpersonen und Abmahnkanzleien nutzen das Urteil, um Schadensersatz zu fordern.
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