Noch immer hat eine Vielzahl von Grundbesitzern die Grundsteuererklärung nicht an das jeweilige Finanzamt geschickt. Dabei drängt jetzt die Zeit. Die Frist endet am 31. Januar 2023 und wird augenscheinlich nicht mehr verlängert. Das bedeutet, es können bei Nichteinreichen hohe Bußgelder drohen, bis hin zu einer Schätzung der Grundbesitzwerte, die wahrscheinlich eher nachteilig für die Besitzer ausfallen dürfte.

„Mal wieder ist ein bürokratisches Monster erschaffen worden. Eine komplizierte behördliche Steuersprache lässt die Antragsteller überfordert und unsicher zurück. Hier sollte dringend Abhilfe, zum Beispiel in Form von einer Nachprüfung geschaffen werden. Es kann nicht sein, dass man die Menschen hilflos zurücklässt und ihnen Bußgelder androht“, so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie hier

Weitergehende Informationen der beiden Bundesländer finden Sie hier:

Rheinland-Pfalz

Saarland 

Wir danken unserem Mitglied Herrn Christian Wolf, Wolf Steuerberatung, für das Bereitstellen der Informationen.

Quellen: delfi-net – Netzwerk zukunftsorientierter Steuerberater: „Lotse-Spezial, Grundsteuerreform 2022“; Landesamt für Steuern, Rheinland-Pfalz; Ministerium der Finanzen und der Wissenschaft, Saarland