Im Rahmen der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ können Unternehmern der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften und gemeinnützige Institutionen noch bis zum 20. April 2023 Zuschüsse für den Kauf von Elektrofahrzeugen und dazugehöriger Ladestruktur beim Staat beantragen.

Gerade für Unternehmen, die aufgrund langer Lieferzeiten von Fahrzeugen nicht mehr den Umweltbonus beantragen werden können, stellt der Aufruf eine alternative finanzielle Unterstützung für die Elektrifizierung der Flotten dar.

Die Lotsenstelle für alternative Antriebe in Rheinland-Pfalz informiert zum Förderaufruf am 04.04.2023 um 11 Uhr in dem Online-Seminar „Förderung von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur in Flotten“. Weitere Informationen und die Anmeldung finde Sie hier

Quelle: Energieagentur Rheinland-Pfalz