Die Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung sorgt für Diskussionen. Während Befürworter eine bessere Kontrolle der Arbeitszeiten und den Schutz von Arbeitnehmern vor Überstunden fordern, sieht der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. eine pauschale Verurteilung der Wirtschaft und eine unnötige Bürokratisierung. Die derzeit diskutierten Lösungsansätze schießen deutlich über das Ziel hinaus.

Der Bund der Selbständigen Deutschland begrüßt die Option einer elektronischen Zeiterfassung, fordert aber eine Lösung, die den Arbeitgebern keine Mehrkosten und zusätzlichen bürokratischen Aufwände bringt. “Wir brauchen keine orwellsche staatliche Arbeitszeitüberwachung. Individuelle, einvernehmliche Regelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern müssen Vorrang haben – exklusive Ausnahmen für tarifgebundene Unternehmen sind ein absolutes No-Go. Vertrauensarbeitszeit muss möglich bleiben, wenn beide Partner das wollen und nicht nur, wenn Behörden zustimmen”, so Andreas Keck, Generalsekretär des Bund der Selbständigen Deutschland.

Die geplante elektronische Lösung soll nach Aussagen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) schwarze Schafe herausfiltern und nur „Normalfälle“ im Blick haben. Das Bundesarbeitsgericht fordert nach seinem viel beachteten Urteil eine systematische Erfassung, aber nicht zwingend eine elektronische. Denkbar sei etwa auch eine Aufzeichnung auf Papier. Tarifnehmer könnten auch Ausnahmen vereinbaren, nicht tarifgebundenen Unternehmen wäre diese Möglichkeit nach aktuellem Entwurf versperrt.  Auch die nachträgliche Erfassung soll möglich sein. Für Kleinbetriebe werden Sonderregelungen geprüft. Doch die Wirtschaft wird wieder pauschal unter Generalverdacht gestellt.

„Leider müssen wir hier wieder einen Kontrollwahnsinn erleben, der nur zu noch mehr Bürokratie führen wird. „Normalfälle“ lassen sich durch solch eine elektronische Arbeitszeiterfassung eventuell unproblematisch erfassen. Beispielsweise im Bauhandwerk wird es allerdings zu Problemen führen, da hier eine elektronische Umsetzung sich schwer durchführen lässt. Warum folgt man nicht dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, das eine systematische Arbeitszeiterfassung fordert? Hiermit wäre der eigentliche Sinn einer generellen Arbeitszeiterfassung abgebildet, der den Unternehmen freie Hand über die Wahl der Erfassung lässt“, so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.