Der Bundestag hat die Reform der Pflegeversicherung verabschiedet, die die Bundesregierung eingebracht hat. Zum 1. Juli 2023 soll eine Stabilisierung der Finanzen erreicht werden. Hierfür soll der allgemeine Beitragssatz angehoben und, mit der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses vom 7. April 2022, auch eine Staffelung des Beitrages nach Kinderanzahl vorgesehen werden.
„Mit dieser Reform schafft man ein weiteres Bürokratiemonster für die Arbeitgeber. Diese sollen die Daten über die Kindeszahl ihrer Angestellten erfassen und dokumentieren. Das ist ein Wahnsinn und nebenbei datenschutzrechtlich auch problematisch. Wir schlagen daher vor, die Daten durch digitale Verfahren und über die Kinderkasse zu erheben. Anstatt Entbürokratisierung und Digitalisierung ernsthaft in Angriff zu nehmen schafft man weitere bürokratische Verordnungen, die Geld, Zeit und Nerven kosten – was Gift für die Unternehmen ist.
Wir, der Bund der Selbständigen, fordern daher nachdrücklich, die Umsetzung zu überdenken, zumal an dem Verfahren vier Ministerien beteiligt sind, aber die Wirtschaftsverbände außen vor gelassen werden“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.