Unter Enthaltung Deutschlands hat der EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat das EU-Lieferkettengesetz formal angenommen. Damit müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

„Nun haben wir das Ding! Bürokratiefördernd, für klein- und mittelständische Unternehmen teuer und einfach nicht leistbar. Wenn durch diesen Wahnsinn dann ganze, althergebrachte Lieferketten wegbrechen ist niemandem damit gedient – den Unternehmen nicht und den Menschen aus armen produzierenden Ländern erst recht nicht. Diese Lücke wird dann sehr wahrscheinlich, wie schon mehrfach in Afrika gesehen, von chinesischen Firmen geschlossen. Wir schaffen unsere Geschäfte selbst ab und reichen sie der Konkurrenz sozusagen auf dem Silbertablett. Das kann nun wirklich nicht die Lösung sein. Schon gar nicht, wenn man bedenkt, dass mit diesem Gesetz menschenwürdige Arbeitsbedingungen in den produzierenden Ländern geschaffen werden sollen. Ob dies unter chinesischen Firmen gegeben ist, scheint mehr als fraglich.

Nun gut, es soll eine wirksame und bürokratiearme Umsetzung in deutsches Recht geschehen. Ein frommer Wunsch – mehr wahrscheinlich nicht“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz