Es ist „perfekt“. Die Freien Wähler haben durch den Austritt von zwei Abgeordneten den Fraktionsstatus im rheinland-pfälzischen Landtag, der bei fünf Abgeordneten liegt, verloren. Entfällt die Rechtsstellung durch Erlöschen des Fraktionsstatus, findet eine Liquidation der Fraktion statt.

Damit beläuft sich die Anzahl der Fraktionslosen im aktuellen Landesparlament auf 10.

Die Rechte von fraktionslosen Abgeordneten sind beschränkt. Zwar besteht weiterhin ein Stimmrecht, so ist die Redezeit im Plenum aber reduziert. Das Einbringen eines Gesetzesentwurfs, die Beantragung aktueller Debatten oder großer Anfragen ist nur als Fraktion oder von acht Abgeordneten möglich. Innerhalb von Ausschüssen darf mitgearbeitet werden, ein Stimmrecht besteht allerdings nicht mehr.

Auch entfallen die Gelder, die einer Fraktion zustehen. Der Partei entgehen somit wichtige finanzielle Mittel.

Die restlichen Abgeordneten der Freien Wähler haben nun den Antrag auf Anerkennung zu einer Parlamentarischen Gruppe gestellt. Ob dies gewährt wird entscheidet der Ältestenrat. Genauso wie etwaige Rechte und Leistungen. Über den vom Ältestenrat erarbeitete Beschlussvorschlag wird der Landtag Mitte November entscheiden.

„Es ist wahrhaftig eine Schande, dass sich Abgeordnete wegen Befindlichkeiten über Ihren von uns Bürgern erteilten Auftrag zum Leiten des (Bundes-)Landes hinwegsetzen und Auswirkungen auf die parlamentarische Arbeit einfach so hinnehmen. Jeder Abgeordneter ist dem (Bundes-)Land und seinen Bürgern verpflichtet. Die Probleme, die uns beschäftigen, sind zu groß, um sich ‚Spielereien‘ dieser Art leisten zu können“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

Quelle: Landtag Rheinland-Pfalz, Foto: Landtag Rheinland-Pfalz / T. Silz