Die Reform der Grundsteuer hat sich in Rheinland-Pfalz an dem Bundesmodell orientiert. Das bedeutete, dass es eine Bevorzugung von gewerblich genutzten Grundstücken gab, wobei Wohngrundstücke um 20-50% in der Grundsteuerberechnung stiegen. Hauseigentümer und Mieter, die über die Nebenkosten betroffen wären, hätten ab 2025 mehr bezahlen müssen.

Aufgrund massiver Kritik seitens von Kommunen, Landtagsopposition und Verbänden, wie auch der BDS, lenkte die Landesregierung nun ein und legt ein Gesetzentwurf vor, welcher nun eine zielgenaue Anpassung beinhaltet und die Kommunen in ihrer Selbstverwaltung stärkt. Somit kann einer Belastungsverschiebung entgegengetreten werden. Kommunen können dann eigene Hebesätze für die drei Kategorien der Grundsteuer B, Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke, erheben.

Der Beschluss zum Grundsteuerhebesatz muss bis zum 30. Juni eines Jahres getroffen werden und gilt rückwirkend zum Jahresbeginn. Noch im Dezember soll der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden.

„Endlich! Es bewegt sich was. Das hätte man gleich von Anfang an haben können. Viele Bürger unseres Bundeslandes hat man mit der Neuberechnung und seiner Kosten gequält. Jetzt der notwendige Kurswechsel – gerade noch rechtzeitig“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.

Quelle: Allgemeine Zeitung