Seit dem 4. Januar gilt auch in Rheinland-Pfalz die kleine Bauvorlageberechtigung. Meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerks wird es nun erlaubt kleine Bauvorhaben selbst und ohne Zwischenschaltung eines Architekten oder Bauingenieurs zu planen, den Bauantrag zu erstellen und bei Behörden einzureichen.
Unter kleine Bauvorhaben fallen z. B. Einfamilienhäuser der Gebäudeklasse 1 und 2 mit maximal zwei Wohnungen bis zu insgesamt 100qm2 Grundfläche, kleinere Gewerbebauten oder Garagen.
Voraussetzung für die Berechtigung ist eine Weiterbildung. Diese umfasst in Rheinland-Pfalz eine 60-stündige Schulung, die Tätigkeit als Meister von mindestens zwei Jahren und eine angemessene Haftpflichtversicherung. Nach der Prüfung kann man gegen Gebühr in eine Liste mit Bauvorlageberechtigten bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz aufgenommen werden. Außerdem wird einmal im Jahr eine achtstündige Fortbildung zum Baurecht und Baukonstruktion verlangt.
„Endlich ein gutes Beispiel für Bürokratieabbau. Bauvorhaben werden beschleunigt und somit auch Kosten gespart. Wir brauchen mehr solche Beispiele, die Prozesse einfacher machen. Es zeigt, wenn der Wille da ist, dann gibt es auch einen Weg“, so Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.
Quelle: Deutsches Handwerksblatt