Seit dem 2. Februar gilt die KI-Verordnung der EU, die Anbieter, Unternehmen und Behörden betrifft. Diese sind nun verpflichtet die Kompetenz ihrer Mitarbeiter beim beruflichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) nachweisen zu können. Interne Schulungen und Regeln zu dem Thema müssen dokumentiert werden. Private Accounts von Mitarbeitern, die KI-Anwendungen nutzen und deren Ergebnisse beruflich einsetzen, sind nicht mehr gestattet (sog. „Schatten-KI“). Länder müssen zudem Behörden benennen, denen riskante KI-Systeme gemeldet werden müssen. Eine Einschätzung des eigenen KI-Risikos der Systeme sollen die Unternehmen selbst treffen. Die EU hat hier vier KI-Risikostufen herausgegeben: Systeme mit minimalen Risiken, begrenzte Systeme (Systeme mit besonderen Transparenzvorgaben), hochriskante Systeme, inakzeptable Risiken.

In Deutschland wird ab dem 2. August wahrscheinlich die Bundesnetzagentur zuständig sein.

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Quellen: Haufe, Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz e.V.