Das Solarspitzengesetz, das die Bundesregierung mit der letzten Sitzung des Bundestages und des Bundesrates vor der Bundestagswahl beschlossen hat, ist eine Reaktion auf die steigende Produktion von Solarstrom, vor allem an sonnigen Tagen, wenn die Nachfrage geringer ist. Es zielt darauf ab, den Strommarkt zu stabilisieren und die Belastung des öffentlichen Stromnetzes zu reduzieren, indem es die Vergütung für Solarstrom bei negativen Börsenpreisen abschafft und die Einspeiseleistung neuer Photovoltaikanlagen einschränkt.

Wichtige Punkte des Gesetzes:

Keine Vergütung bei negativen Börsenpreisen: Wenn der Marktpreis für Strom negativ ist, also mehr Strom produziert als verbraucht wird, erhalten Betreiber neuer Solaranlagen keine Vergütung mehr für ihren eingespeisten Strom. Das bedeutet, dass sie keinen finanziellen Anreiz mehr haben, überschüssigen Solarstrom bei sehr niedrigen oder negativen Preisen einzuspeisen.

Einspeisebegrenzung auf 60 %: Solaranlagen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes installiert werden und nicht über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) verfügen, dürfen nur 60 % ihrer maximalen Leistung in das Stromnetz einspeisen. Dies soll sicherstellen, dass bei hoher Sonneneinstrahlung nicht zu viel Strom in das Netz eingespeist wird, was die Netzstabilität gefährden könnte.

Hintergrund:

Das Ziel des Gesetzes ist es, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und zu verhindern, dass überschüssige Solarenergie das Stromnetz überlastet. Wenn die Produktion von Solarstrom die Nachfrage übersteigt, können überschüssige Mengen nicht einfach gespeichert oder genutzt werden. Das führt in einigen Fällen zu negativen Strompreisen, was wirtschaftlich für die Stromerzeuger ungünstig ist.

Mit der Regelung möchte man daher eine Balance zwischen einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien und der praktischen Umsetzung einer stabilen Stromversorgung erreichen. Die Begrenzung der Einspeiseleistung und der Wegfall der Vergütung bei negativen Preisen ist ein Versuch, die Marktbedingungen zu regulieren und zu verhindern, dass durch Überschüsse an Solarstrom das Netz destabilisiert wird.

Das Gesetz wurde kurz vor der der Bundestagswahl noch beschlossen und hat jetzt im März seine Gültigkeit. Inwieweit die künftige Regierung sich des Themas Solarenergie annehmen wird, bleibt abzuwarten.

 

Quelle: impulse